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GERÜSTBAU BADER & MILKE

AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gerüstbau Bader & Milke GbR für Vermietung und Montage von Gerüsten.


Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge werden für uns erst mit unserer Auftragsbestätigung oder ab Gerüstmontage-Beginn bindend.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nicht, wir widersprechen ihnen ausdrücklich. Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlichbestätigt werden.

Bitte vereinbaren Sie schon bei der Auftragserteilung den Termin für den Aufbau,wie schon den angenäherten Termin für den Abbau. Sofern es möglich ist.

Nachbargenehmigung, soweit erforderlich, ist bauseitig einzuholen.


Teilabbau bedeutet Mehraufwand. Dieser wird in jedem Fall gesondert berechnet.


Reinigen und Abräumen der Gerüste von Verschmutzung, Abfällen und Rückständen jeder Art sind Sonderleistungen und somit nach ATV DIN 18299 kostenpflichtig.


Bei Gerüststellung über Dächern übernehmen wir keine Haftung für Schäden am Dach


Für den erforderlichen Park-, Lager- und Arbeitsplatz wird bauseitig gesorgt. Für Schäden an Pflanzungen haften wir nicht.

Für bauseitig an unserem Gerüst angebrachte Schilder, Antennen oder Ähnliches übernehmen wir keine Haftung. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Auftraggeber.

Nach Ablauf der Grundstandzeit von vier Wochen wird, wenn nicht anders vereinbart, eine wöchentliche Miete von 6 % der Angebotssumme berechnet. Zur Anwendung kommt der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz.

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